Behandlung & Dauer
Behandlung & Dauer
Vor der Behandlung
Erstbehandlung
Es folgt eine ausführliche Untersuchung, in der mit Hilfe der Hände die Beweglichkeit, Elastizität, Spannung und der energetische Zustand des gesamten Körper betrachtet wird.
Im Anschluß erfolgt die osteopathische Behandlung im ganz individuellen Sinne. Hier muss nicht notwendigerweise an dem aktuellen Schmerzort behandelt werden, denn die Ursache für die Störung im Organismus kann aus Sicht der Osteopathie in einer ganz anderen Körperregion liegen.
Während der Behandlung schweige ich, um mich völlig neutral in Konversation mit dem Gewebe des Patienten zu begeben. Am Ende der Konsultation besteht die Möglichkeit, beim Patienten aufgekommene Fragen zu klären, weiterhin werde ich auch Hinweise zur Untersützung der Behandlung geben. Falls nötig, wird auch die zusätzliche Weiterbehandlung durch einen Facharzt oder anderen Therapeuten erörtert.
Die Folgebehandlungen gleichen der Erstbehandlung.
Das Anamnesegespräch wird jedoch kürzer gehalten.
Nach der Behandlung
Wichtig ist auch an den folgenden Tagen viel zu trinken (kohlensäurefreies Wasser oder Kräutertees), um die gelösten Schlackestoffe aus dem Körper zu spülen.
Dauer & Kosten der Behandlung
Eine osteopathische Behandlung dauert patientenabhängig zwischen 45 und 60 Minuten. Die Erstbehandlung kann bis zu 90 Minuten daueren.
Die Kosten einer osteopathischen Behandlung sind nicht im Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen enthalten und werden daher nicht übernommen.
Viele gesetzliche Krankenkassen gehen dazu über, diese als freiwillige Bezuschussung anteilig zu erstatten. Fragen Sie bitte daher vor der Behandlung bei Ihrer Krankenkasse nach, oder nutzen Sie diesem Link :
www.osteokompass.de/de-patienteninfo-krankenkassen.html
Die privaten Krankenversicherungen, privaten Zusatzversicherungen und die Beihilfe erstatten ganz oder teilweise je nach abgeschlossenen Vertrag die osteopathische Behandlung im Rahmen einer Heilpraktikerrechnung. Daher erfolgt die Rechnungsstellung nach der Gebührenordnung für Heilpraktiker.
Für Selbstzahler kostet die osteopathische Behandlung zwischen 83,00 und 120,00 Euro.
Die Liquidation erfolgt im Anschluss der Behandlung durch ec-Karten Zahlung oder in bar.
Sie erhalten nach der Behandlung eine Rechnung auf Grundlage der Gebührenordnung für Heilpraktiker, die Sie bei Ihrem Kostenträger einreichen können.
Vor der Behandlung
Erstbehandlung
Es folgt eine ausführliche Untersuchung, in der mit Hilfe der Hände die Beweglichkeit, Elastizität, Spannung und der energetische Zustand des gesamten Körper betrachtet wird.
Im Anschluß erfolgt die osteopathische Behandlung im ganz individuellen Sinne. Hier muss nicht notwendigerweise an dem aktuellen Schmerzort behandelt werden, denn die Ursache für die Störung im Organismus kann aus Sicht der Osteopathie in einer ganz anderen Körperregion liegen.
Während der Behandlung schweige ich, um mich völlig neutral in Konversation mit dem Gewebe des Patienten zu begeben. Am Ende der Konsultation besteht die Möglichkeit, beim Patienten aufgekommene Fragen zu klären, weiterhin werde ich auch Hinweise zur Untersützung der Behandlung geben. Falls nötig, wird auch die zusätzliche Weiterbehandlung durch einen Facharzt oder anderen Therapeuten erörtert.
Die Folgebehandlungen gleichen der Erstbehandlung.
Das Anamnesegespräch wird jedoch kürzer gehalten.
Nach der Behandlung
Wichtig ist auch an den folgenden Tagen viel zu trinken (kohlensäurefreies Wasser oder Kräutertees), um die gelösten Schlackestoffe aus dem Körper zu spülen.
Dauer & Kosten der Behandlung
Die Kosten einer osteopathischen Behandlung sind nicht im Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen enthalten und werden daher nicht übernommen.
Viele gesetzliche Krankenkassen gehen dazu über, diese als freiwillige Bezuschussung anteilig zu erstatten. Fragen Sie bitte daher vor der Behandlung bei Ihrer Krankenkasse nach, oder nutzen Sie diesem Link :
www.osteokompass.de/de-patienteninfo-krankenkassen.html
Die privaten Krankenversicherungen, privaten Zusatzversicherungen und die Beihilfe erstatten ganz oder teilweise je nach abgeschlossenen Vertrag die osteopathische Behandlung im Rahmen einer Heilpraktikerrechnung. Daher erfolgt die Rechnungsstellung nach der Gebührenordnung für Heilpraktiker.
Für Selbstzahler kostet die osteopathische Behandlung zwischen 83,00 und 85,50 Euro.
Die Liquidation erfolgt im Anschluss der Behandlung durch ec-Karten Zahlung oder in bar.
Sie erhalten nach der Behandlung eine Rechnung auf Grundlage der Gebührenordnung für Heilpraktiker, die Sie bei Ihrem Kostenträger einreichen können.
Kostenloses Faktenpapier:
“Wie findest du einen qualifizierten Osteopathen”
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