Hier ein kleiner Beitrag, der schon 2011 in der Ärztezeitung veröffentlicht wurde. Wenn Osteopathie auf Kassenrezept für Manuelle Therapie oder KG durchgeführt wird, machen sich maximal drei Akteure der Runde wegen Betrug strafbar : der Therapeut, der Patient und der Arzt, wenn er es weiss und duldet.