(02 61) 20 38 83 87 info@osteokoblenz.de

Hier ein klei­ner Bei­trag, der schon 2011 in der Ärz­te­zei­tung ver­öf­fent­licht wur­de. Wenn Osteo­pa­thie auf Kas­sen­re­zept für Manu­el­le The­ra­pie oder KG durch­ge­führt wird, machen sich maxi­mal drei Akteu­re der Run­de wegen Betrug straf­bar : der The­ra­peut, der Pati­ent und der Arzt, wenn er es weiss und duldet.

https://www.aerztezeitung.de/praxis_wirtschaft/recht/article/655467/abrechnungsbetrug-patienten-visier-staatsanwaelte.html