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Bun­des­po­li­tik meets Osteopathie

Am Mon­tag folg­te der Koblen­zer MdB Det­lev Pil­ger einer Ein­la­dung und besuch­te das Osteo­pa­thi­cum Koblenz. Er woll­te sich nicht von der schö­nen Ein­rich­tung der Pra­xis über­zeu­gen, son­dern sich mit dem Pra­xis­in­ha­ber Eck­hard Mül­ler über das feh­len­de Berufs­ge­setz für Osteo­pa­then sprechen.

In dem Gespräch wur­de deut­lich, dass Osteo­pa­thie eine hoch­qua­li­fi­zier­te Heil­kun­de dar­stellt, die nicht in Schnell­aus­bil­dun­gen erlernt wer­den kann. In Deutsch­land exis­tiert eine sehr inho­mo­ge­ne Aus­bil­dungs­struk­tur. Neben Schu­len, die in 1350 Stun­den die Aus­bil­dung neben­be­ruf­lich anbie­ten, beson­ders für Men­schen, die einen gesund­heit­li­chen Grund­be­ruf besit­zen (z.B. Phy­sio­the­ra­peut oder Arzt), gibt es auch mitt­ler­wei­le sie­ben Hoch­schu­len, an denen die Osteo­pa­thie als grund­stän­di­gen Stu­di­en­gang belegt wer­den kann und zum BSc oder auch zum MSc führt. Um die Lis­te zu ver­voll­stän­di­gen, gibt es auch Voll­zeit­schu­len, an denen die Osteo­pa­thie nach dem Abitur in 5 Jah­ren erlernt wer­den kann. Allen drei Aus­bil­dungs­we­gen ist gemein, das die nicht­ärzt­li­chen Kol­le­gen alle einen Heil­prak­ti­ker­ti­tel benö­ti­gen, um die Osteo­pa­thie in Deutsch­land aus­üben zu dür­fen. Der Heil­prak­ti­ker­ti­tel sagt aber nichts über die Qua­li­fi­ka­ti­on im Fach Osteo­pa­thie aus, da es wie oben schon ange­deu­tet Kurz­zeit­aus­bil­dun­gen gibt, die in Wochen­end­se­mi­na­ren oder auch knapp 700 Stun­den unter Anrech­nung von phy­sio­the­ra­peu­ti­schen Aus­bil­dungs­in­hal­ten zum Abschluss eines Osteo­pa­then füh­ren. Um die gan­ze Geschich­te kom­pli­zier­ter zu machen, ist zu erwäh­nen, das es wegen dem feh­len­den Berufs­ge­setz die Berufs­be­zeich­nung “Osteo­path” zu tra­gen schlicht weg ver­bo­ten ist.

Daher ist es sehr wich­tig, dass sich die Poli­tik der Sache end­lich an nimmt und im Hin­blick der Pati­en­ten­si­cher­heit ein Berufs­ge­setz für Osteo­pa­then auf den Weg bringt, indem zumin­dest die Aus­bil­dung gesetz­lich gere­gelt wird und der Beruf des Osteo­pa­then als eigen­stän­di­ger Gesund­heits­fach­be­ruf die recht­li­che Aner­ken­nung verleiht.

Der sozi­al­de­mo­kra­ti­sche Abge­ord­ne­te Det­lev Pil­ger nahm die Anre­gun­gen auf und wird die­se dem gesund­heits­po­li­ti­schen Spre­cher der SPD Bun­des­tags­frak­ti­on Karl Lau­terbach per­sön­lich wei­ter­rei­chen. Durch die­sen ste­ti­gen Druck auf Wahl­kreis­ebe­ne kann eine direk­te Ein­fluss­nah­me auf Bun­des­ebe­ne erreicht wer­den, um der Osteo­pa­thie end­lich den gesetz­li­chen Stel­len­wert zuzu­er­ken­nen, den sie in der Gesell­schaft schon längst hat. 

 

 

Beson­de­rer Hinweis:
Die hier beschrie­be­nen Dia­gno­se- und Behand­lungs­ver­fah­ren Osteo­pa­thie und Cra­ni­o­sa­cra­le The­ra­pie basie­ren auf der natur­kund­li­chen Erfah­rungs­me­di­zin und wer­den nur beschränkt von der all­ge­mei­nen Schul­me­di­zin aner­kannt. Die getrof­fe­nen Aus­sa­gen über Eigen­schaf­ten, Wir­kun­gen und Indi­ka­tio­nen beru­hen auf den Erkennt­nis­sen und Erfah­rungs­wer­ten der beschrie­be­nen Metho­de selbst und stel­len kein Heils­ver­spre­chen dar.
Bit­te beach­ten Sie dar­über hin­aus, dass alle hier auf­ge­zeig­ten Indi­ka­tio­nen nur bei­spiel­haft sind, die in kei­nem Fall ein Heil­ver­spre­chen bedeu­ten. Trotz auf­ge­führ­tem Anwen­dungs­bei­spiel kann eine Behand­lung im Ein­zel­fall auch nicht ange­zeigt sein.